AGBs

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle Vermietungen und sonstigen entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassungen unserer Seminarräumlichkeiten in 1010 Wien, Brandstätte 1/16 und, Werdertorgasse 19/42, in 1030 Wien, Am Modenapark 2/24 und 2/29, sowie in 1080 Wien, Skodagasse 15/11, an natürliche oder juristische Personen (kurz Vertragspartner). Die Geltung erstreckt sich auf alle gegenständlichen Rechtsgeschäfte sowie auch auf alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Vermietungen oder Nutzungsüberlassungen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sämtliche Geschäfte erfolgen daher, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur zu den nachstehenden Bedingungen, die der Vertragspartner durch seine Buchungsanfrage als bindend anerkennt.

1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.consolmo.com

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Unser Schweigen auf die an uns zugesandten Unterlagen gilt demgemäß keinesfalls als Annahme anderslautender AGBs.

1.4. Alle Rechtsgeschäfte (Buchungen, mündliche Vereinbarungen etc), auch die von unseren Vertretern abgeschlossenen, sowie mündliche und fernmündliche Abmachungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

2. Buchungen

2.1. Buchungen unserer Seminarräumlichkeiten haben schriftlich, elektronisch auf unserer Homepage www.consolmo.com zu erfolgen.

2.2. Buchungen des Vertragspartners sind als Angebote anzusehen und haben bis zur ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung keine Bindungswirkung für uns. Sie bleiben für 72 Stunden ab Eingang bei uns unwiderruflich aufrecht.

2.3. Alle unserer Erklärungen, die zeitlich vor unserer Buchungsbestätigung erfolgen, insbesondere auch die Erklärung über eine Verfügbarkeit auf unserer Homepage, sind lediglich als Einladung zur Angebotsstellung an den Vertragspartner zu sehen und haben keine Bindungswirkung für uns.

3. Buchungsbestätigung und Stornierung

3.1. Wir sind berechtigt, unsere Buchungsbestätigung an die uns bekanntgegebenen Kontaktdaten des Vertragspartners zuzustellen. Mit Durchführung der Buchungsbestätigung an das bekanntgegebene Kontaktdatum gilt sie als beim unserem Vertragspartner zugegangen.

3.2. Stornierungen sind ab Erhalt der Buchungsbestätigung bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Danach ist die Stornierung abzüglich einer Zahlung von 50 % der Seminarraummiete schriftlich via E-Mail an office@consolmo.com möglich.

3.3. Eine Verschiebung des Mietbeginns auf einen anderen, noch freien Termin im Zeitraum der nächsten vier Wochen ab dem ursprünglichen Miettermin ist möglich. Das Verschiebungsersuchen ist lediglich als Angebot des Vertragspartners zu verstehen und bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung zur Wirksamkeit.

3.4. Sofern die Seminarveranstaltung des Vertragspartners aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnung, Streiks, Unruhen oder anderen zwingenden Gründen, die nicht in unserem Einfluss stehen, nicht durchgeführt werden kann, begründet das keine Rückerstattungsansprüche uns gegenüber.

3.5. Es dürften maximal 30 Tage am Stück gebucht werden.

4. Leistungsgegenstand und -umfang

4.1. Unsere vertragliche Leistung ist lediglich auf die Zurverfügungstellung unserer Seminarräumlichkeiten samt Ausstattung laut Angaben auf unserer Homepage www.consolmo.com zum gebuchten Zeitraum sowie die Vornahme einer Endreinigung beschränkt.

4.2. Der Zugang zu den Seminarräumlichkeiten erfolgt dabei über einen Code, welcher beim Eingang eingegeben werden muss. Dieser wird für den Zeitraum der Anmietung freigeschalten. Somit sind Schlüsselübergaben ebenso wenig notwendig oder Leistungsgegenstand wie eine wie auch immer geartete persönliche Betreuung oder Anwesenheit durch bzw. von uns.

5. Mietdauer: Check-in, Check-out

5.1. Die Seminarräumlichkeiten stehen dem Vertragspartner zum gebuchten Termin im Falle einer Ganztagesbuchung ab 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

5.2. Nach gesonderter Vereinbarung ist ein Late-check-out gegen zusätzliches Entgelt möglich. Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt ist.

6. Zahlung

6.1. Die Bezahlung hat im Zuge der Buchung auf unserer Homepage zu erfolgen. Es gelten die AGBs des Zahlungsabwicklungspartners Klarna. Alternativ dazu ist Direktzahlung via Stripe sowie Zahlung per Kreditkarte, Apple Pay und Sofortüberweisung möglich.

6.2. Barzahlung oder Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort ist ausgeschlossen.

6.3. Ein etwaiger Zahlungsverzug mit dem Mietentgelt, dem Stornierungsentgelt, mit Schadenersatz oder mit der Konventionalstrafe führt zu Verzugszinsen nach § 456 UGB (9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz).

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Unsere Gewährleistung ist in weitest möglichem Umfang ausgeschlossen.

7.2. Unsere Haftung für vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche ist, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in weitest möglichem Umgang ausgeschlossen. Etwaig bestehende Schadenersatzansprüche uns gegenüber können bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere Haftung ist maximal auf das Doppelte des von uns aus der gegenständlichen Miete durch den Vertragspartner begrenzt.

7.3. Der Vertragspartner haftet uns verschuldensunabhängig für alle von ihm verursachten und solidarisch auch für alle durch Seminarteilnehmer verursachten Beschädig-ungen. Dies insbesondere auch, wenn die Schäden nach Verlassen eintreten, der Grund aber vom Vertragspartner oder dem Seminarteilnehmer gesetzt wurde (zB wegen eines offen gelassenen Fensters, laufender Wasserleitung…). Sämtliche in den Seminarräumlichkeiten befindlichen Geräte und Materialien (insbesondere Flipchart, vollständiger Seminarkoffer, TV mit Barco Clickshare, Kreativmaterialien wie z.B. Lego Serious Play) stehen dem Vertragspartner während der Mietdauer unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Für etwaige Beschädigungen schuldet er eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Neuanschaffungspreises sowie – ungeachtet der eben erwähnten Konventionalstrafe – den Ersatz eines etwaig darüber hinausgehenden Schadens. Es gilt Beweislastumkehr, weshalb der Vertragspartner bei Auftreten einer Beschädigung zu beweisen hat, dass diese nicht von ihm oder einem Teilnehmer seines Seminars verursacht wurde.

7.4. In den Seminarräumlichkeiten herrscht striktes Rauchverbot. Sollte der Vertragspartner oder ein Seminarteilnehmer dagegen verstoßen, wird eine Konventionalstrafe von EUR 200,- fällig.

7.5. Es ist strikt verboten, sich mit Ausnahme des Kommens zu und des Entfernens von den Seminarräumlichkeiten in den allgemeinen Bereichen des Hauses außerhalb der Seminarräumlichkeiten – auch nur kurzfristig (zB für das Führen von Interviews) – aufzuhalten. Sollte der Vertragspartner oder ein Seminarteilnehmer dagegen verstoßen, wird pro verstoßender Person eine Konventionalstrafe von EUR 200,- fällig.

8.Geheimhaltung und Datenschutz

8.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäfts-beziehung zugegangenen Wissens.

8.2. Der Vertragspartner stimmt einer elektronischen Datenverarbeitung seiner übermittelten Daten laut DSGVO, insbesondere seiner E-Mail-Adressen und Kontaktdaten, zu und erklärt sich auch mit der Zusendung von Informationsmaterial, insbesondere via Post und E-Mail einverstanden.

9.Allgemeines

9.1. Erfüllungsort für alle von uns oder an uns erbrachte Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens, und zwar Wien.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

9.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien.

10.Salvatorische- und Umstandsklausel

10.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

10.2. Haben sich die Umstände, unter denen ein Vertragsabschluss erfolgt ist, so erheblich verändert, dass mit Recht angenommen werden kann, der Abschluss wäre unter den geänderten Verhältnissen gar nicht oder doch zu anderen Bedingungen erfolgt, so steht uns je nach Beschaffenheit des Falles das Recht zu, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder eine den geänderten Umständen Rechnung tragende Abänderung der Vertrags-bestimmungen wie z.B. Zahlung in anderer Währung, zu verlangen bzw. durchzuführen.

Wenckheim GmbH