COVID-19-Richtlinien

Beilage zur Hausordnung
aus Anlass der
COVID-19-Pandemie

Verpflichtungs­erklärung für Veranstalter

Für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen im Zuge der Benutzung der Consolmo Seminarräume ist allein der Veranstalter verantwortlich. Dieser ist verpflichtet, alle erforderlichen und vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten, zB ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen und einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen, und bei Bedarf gegenüber den Behörden nachzuweisen.

Das COVID-19-Präventionskonzept ist auf Anforderung der Wenkheim GmbH an diese zu übermitteln.

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass die Wenkheim GmbH keine Verantwortung übernimmt die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen infolge der COVID-19-Pandemie einzuhalten bzw. umzusetzen und leistet auch keine Gewähr, dass das vom Veranstalter geplante Veranstaltungskonzept in der Veranstaltungsstätte der Consolmo Seminarräume rechtskonform umgesetzt werden kann und die diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt (zB höchstzulässige Teilnehmerzahl usw.).